Was ist ein Gütetermin?

Nach Einreichung der Kündigungsschutzklage durch den Rechtsanwalt bestimmt das Arbeitsgericht einen ersten Verhandlungstermin, den sogenannten Gütetermin. Der Gütetermin findet meist ca. drei bis vier Wochen nach Klageeinreichung statt. In diesem Verhandlungstermin wird das Gericht noch keine Entscheidung – also weder zu Ihren Gunsten noch zu Ihren Lasten – treffen. Der Termin dient alleine der Erörterung der Möglichkeiten, ob beide Parteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. deren Rechtsanwälte, eine gütliche Einigung erzielen und damit den Rechtsstreit frühzeitig erledigen können. Üblicherweise gelingt dies in über 70% aller Kündigungsschutzverfahren.

Muss ich zum Gütetermin persönlich erscheinen?

Das Arbeitsgericht wird das persönliche Erscheinen beider Parteien zum Gütetermin anordnen, denn nur so können Einigungsmöglichkeiten sinnvoll und umfassend mit dem Gericht besprochen werden. Grundsätzlich sollten Sie den Termin deshalb persönlich gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt wahrnehmen.

Bleibt eine Partei dem Termin unentschuldigt fern, kann das Gericht ein Ordnungsgeld festsetzen, selbst wenn der Anwalt anwesend ist. Um dies zu vermeiden können Sie Ihren Rechtsanwalt aber mit der alleinigen Wahrnehmung des Gütetermins zu beauftragen. Hierzu bedarf es einer besonderen Vollmacht für diesen Verhandlungstag. Je nach Inhalt des Kündigungsschutzverfahrens kann es sogar sinnvoll sein, den Rechtsanwalt den Gütetermin alleine wahrnehmen zu lassen, z.B. wenn die Parteien so zerstritten sind, dass ein sachliches Gespräch nicht möglich erscheint. Sollten Sie den Gütetermin nicht persönlich wahrnehmen wollen, klären Sie zunächst mit Ihrem Rechtsanwalt, ob es nicht doch sinnvoll ist, persönlich zu erscheinen.

Gibt es zum Gütetermin einen Dresscode?

Für die Parteien gibt es für den Gütetermin keinen Dresscode, d.h. Sie müssen nichts besonders oder für Sie ungewohntes anziehen. Kleiden Sie sich angemessen, aber unbedingt so wie Sie sich wohl fühlen und ggfls. wie Sie auch am Arbeitsplatz erscheinen würden. Die Rechtsanwälte werden, je nach Bundesland, im Gütetermin eine Robe tragen.

Der Gütetermin in Form einer Videokonferenz

Manche Arbeitsgerichte führen den Gütetermin auch im Wege einer Videokonferenz durch. Dies hat sich während und seit der Corona-Pandemie etabliert und bewährt. In diesem Fall könnten Sie den Gütetermin bequem von zu Hause aus wahrnehmen. Es ist allerdings für eine Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt während des Termins ungünstig, wenn Sie sich nicht im selben Raum aufhalten. Wir empfehlen daher, dass Sie den Gütetermin mit Ihrem Rechtsanwalt gemeinsam in einer der Videokonferenzsituation in unseren Kanzleiräumen wahrnehmen.

Wie lange dauert ein Gütetermin?

Für einen Gütetermin plant das Arbeitsgericht durchschnittich 20 Minuten ein. Das erscheint zunächst wenig, aber manche Termine fallen sogar deutlich kürzer aus. In anderen Terminen wird sich der Richter dagegen deutlich mehr Zeit nehmen, wenn erkennbar ist, dass der Gütetermin erfolgreich zu einer Einigung der Parteien führen kann. Da die Zeit für die Verhandlung im Gütetermin begrenzt ist, ist eine Vorbereitung und Absprache mit Ihrem Rechtsanwalt hierfür umso wichtiger.

Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer im Gütetermin?

Jeder Rechtsanwalt hat seinen eigenen Verhandlungsstil und auch die jeweils zuständigen Richter haben ihre eigene Art und Weise der Verhandlungsführung. Sie sollten daher die Vorgehensweise im Gütetermin unbedingt mit Ihrem Rechtsanwalt vorher besprechen. Hierzu ist nicht unbedingt ein persönlicher Besprechungstermin erforderlich, aber Sie sollten sich mit Ihrem Rechtsanwalt zumindest vor dem Verhandlungstermin telefonisch kurz besprechen oder einige Minuten vor dem Gütetermin zur Absprache treffen.
Allgemein gilt, dass Sie die Verhandlung im Wesentlichen von Ihrem Rechtsanwalt führen lassen sollten. Die Parteien haben aufgrund des im Rechtsstreit aufgestauten Ärgers zwar verständlicherweise Redebedarf. Was davon aber im Gütetermin bereits „zur Sprache“ kommen sollte oder erst zu einem späteren Zeitpunkt, ist eine Frage der Prozessstrategie, die Sie bitte zuerst mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen.

Wie läuft ein Gütetermin ab?

Am Gütetermin nehmen der Richter, der Arbeitsnehmer und Arbeitgeber bzw. deren Rechtsanwälte teil. Das Verfahren ist öffentlich, d.h. Sie können auch einen Zuhörer mitbringen. Üblicherweise sind die arbeitsgerichtlichen Verhandlungen aber nicht von Zuschauern besucht. Nach Beginn des Gütetermins fasst der Richter den Sachverhalt, soweit ihm dieser aus der Kündigungsschutzklage bekannt ist, zusammen und fragt dann den Arbeitgeber, wie er die ausgesprochene Kündigung begründen möchte. Danach bekommen beide Parteien jeweils Gelegenheit, Ihre Rechtsauffassung gegenüber der anderen Prozesspartei und dem Gericht mitzuteilen.

Wird im Gütetermin eine Abfindung festgesetzt?

Üblicherweise macht der Richter einen Vorschlag, wie der Kündigungsstreit durch eine Einigung erledigt werden kann. Hierbei schlägt das Gericht auch oft eine Abfindung vor. Dieser Vorschlag des Gerichts stellt aber nur eine Empfehlung dar. Über die Höhe der Abfindung müssen sich die Parteien untereinander einig werden.
Einigen sich die Parteien, werden auch alle weiteren im Arbeitsverhältnisses noch zu klärenden Fragen besprochen und die Einigung in einem gerichtlichen Protokoll festgehalten. Stimmen beide Parteien auf Rückfrage des Richters der im Protokoll aufgenommenen Einigung mit „ja“ zu, ist diese Vereinbarung für beide Parteien verbindlich und nicht widerrufbar. Unmittelbar nach dem Gütetermin versendet das Gericht die schriftliche Ausfertigung des Sitzungsprotokolls an die Parteien, in dem der Einigungstext und die Information über den Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens förmlich festgehalten ist.

Was passiert, wenn sich die Parteien nicht einigen?

Können die Parteien im Gütetermin keine Einigung erzielen, wird das Kündigungsschutzverfahren fortgesetzt. Das Gericht bestimmt dann einen weiteren Verhandlungstermin, einen sogenannten Kammertermin. Der Kammertermin findet üblicherweise nach weiteren ca. 3 bis 4 Monaten statt.