Abmahnung
1. Was ist eine Abmahnung?
Zunächst ist eine Abmahnung (nur) die Erklärung des Arbeitgebers, dass er mit einem bestimmten Verhalten des Arbeitnehmers nicht einverstanden ist und eine Wiederholung nicht duldet. Hält sich der Arbeitnehmer zukünftig daran, kann der Arbeitgeber aus der Abmahnung keine Konsequenzen herleiten.
In einer Abmahnung ist immer auch der Hinweis auf eine Kündigung im Wiederholungsfall enthalten. Das zeigt, dass sich der Arbeitgeber mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses bereits auseinandergesetzt hat oder diese Möglichkeit zumindest in Betracht zieht.
Dennoch Sie als Arbeitnehmer auf eine Abmahnung nicht überstürzt reagieren. Wählen Sie die weitere Vorgehensweise bewusst und seien Sie sich dabei über Ihre Ziele im Klaren sein, die Sie mit Ihrer Reaktion erreichen möchten.
2. Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?
Nein, eine Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Da der Inhalt einer mündlichen Abmahnung im Falle eines Rechtsstreits normalerweise nicht mehr bewiesen werden kann, erfolgen Abmahnungen durch den Arbeitgeber aber üblicherweise schriftlich.
3. Gibt es Fristen für Abmahnungen?
Eine Abmahnung kann auch noch nach langer Zeit ausgesprochen werden und ist nicht an Fristen gebunden. Entscheidend ist, dass der Arbeitgeber deutlich macht, dass er ein bestimmtes Verhalten für die Zukunft nicht mehr hinnehmen möchte.
4. Was muss eine Abmahnung enthalten?
Eine Abmahnung muss grundsätzlich drei Dinge enthalten:
Zunächst muss der Arbeitgeber in der Abmahnung auf ein von ihm festgestelltes vertragliches Fehlverhalten hinweisen und dieses so konkret beschreiben, dass der Arbeitnehmer weiß, worum es geht (Dokumentation).
Weiterhin muss die Abmahnung den Hinweis enthalten, welches Verhalten zukünftig vom Arbeitnehmer erwartet wird. Damit hat die Abmahnung eine Hinweisfunktion. Schließlich muss der Arbeitgeber in der Abmahnung auf die möglichen Konsequenzen in Form einer Kündigung im Falle einer Wiederholung des beanstandeten Fehlverhaltens hinweisen. D.h. der Arbeitgeber warnt den Arbeitnehmer gleichzeitig, dass arbeitsrechtliche Konsequenzen, bis hin zur (verhaltensbedingten) Kündigung möglich sind (Warnung).
5. Gibt es Fristen für eine Gegendarstellung oder Klage?
Wenn Sie sich als Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung zur Wehr setzen möchten, muss Sie hierbei grundsätzlich keine Fristen einhalten. Eine Gegendarstellung oder eine Klage auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte ist zu jedem Zeitpunkt (während des Arbeitsverhältnisses) möglich. Sie können also auch abwarten, ob der Arbeitgeber tatsächlich weitere Abmahnungen oder gar eine Kündigung ausspricht. Selbst zu einem späteren Zeitpunkt eine Kündigung ausgesprochen wird, können Sie sich gegen alle vorangegangenen Abmahnungsvorwwürfe noch im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren zur Wehr setzen. Bitte beachten Sie, dass die Kündigungsschutzklage fristgebunden ist und innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung erfolgen muss.
6. Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?
Sie werden, wenn Sie zum ersten Mal eine Abmahnung erhalten, diese vermutlch als unfair und übertrieben empfinden. Meist ist dies auch tatsächlich der Fall, denn nicht immer ist der Ausspruch einer Abmahnung durch den Arbeitgeber auch notwendig.
Der erste Reflex ist, eine Gegendarstellung zu schreiben oder eine Klage gegen die Abmahnung beim Arbeitsgericht einzureichen. Dies ist auch jeweils möglich, aber in den meisten Fällen vorschnell und zunächst unüberlegt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten einer Reaktion und die jeweils richtige Reaktion – und der passende Zeitpunkt hierfür – will jeweils gut überlegt sein.
Eine Abmahnung dient dem Arbeitgeber auch dazu, eine verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten. Trotzdem müssen Sie sich nicht zwingend sofort dagegen wehren. Manchmal kann eine sofortige Reaktion sogar nachteilig sein, z.B. kann diese zu weiteren Ermittlungen des Arbeitgebers führen, die den Abmahnungsvorwurf noch besser dokumentiert wird. Zusätzlich wird das Arbeitsverhältnis durch die Reaktion zusätzlich belastet, was nicht notwendig ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis möglichst unbelastet fortführen möchte.
Wie Sie auf eine Abmahnung reagieren, sollten Sie deshalb von Ihren Zielen abhängig machen. Oft ist ein Zuwarten möglich oder sogar zu empfehlen. Mindestens eine positive Folge des Zuwartens ist, dass der Arbeitgeber den Abmahnungsvorwurf später schwerer oder nicht mehr beweisen kann.
In einer Abmahnung kann aber auch eine Chance liegen. Wenn Sie z.B. mit Ihrem Arbeitsverhältnis unzufrieden sind, ist es für Sie eine wertvolle Information, dass Ihr Arbeitgeber anlässlich der Abmahnung zumindest auch über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nachgedacht hat. Dieses Wissen können Sie nutzen, wenn Sie eine Verhandlung über Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber in Gang bringen möchten.
7. Was wir bei einer Abmahnung für Sie tun.
Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen die Situation, die zur Abmahnung geführt hat. Dann prüfen wir, welche Auswirkungen die Abmahnung auf Ihr Arbeitsverhältnis hat und welche rechtlichen Folgen Ihr Arbeitgeber hieraus herleiten kann. Schließlich zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, wie Sie auf die Abmahnung am besten reagieren und geben Ihnen hierzu eine Empfehlung.