Der Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren
Was ist ein Gütetermin?
Nach Einreichung der Kündigungsschutzklage durch den Rechtsanwalt bestimmt das Arbeitsgericht einen ersten Verhandlungstermin, den sogenannten Gütetermin. Der Gütetermin findet meist ca. drei bis vier Wochen nach Klageeinreichung statt. In diesem Verhandlungstermin wird das Gericht noch keine Entscheidung – also weder zu Ihren Gunsten noch zu Ihren Lasten […]