Die Einrichtungsbezogene Impfpflicht in der Pflege- und Gesundheitsbranche zum 15.03.2022 – Kommt das Beschäftigungsverbot?

2022-04-28T12:00:47+02:009. Februar 2022|Allgemein, Impfpflicht|

Bis zum 15. März 2022 haben in der Pflege- und Gesundheitsbranche tätige Mitarbeiter nach dem neuen § 20a Infektionsschutzgesetz einen gültigen Impf- oder Genesenennachweis ge­gen das Corona-Virus vorzulegen. Ausgenommen sind nur solche Personen, die wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können.

Dabei ist jedoch noch vieles unklar:

1. Für wen gilt […]